Meine Schwerpunkt ist die aktive Rehabilitation nach Verletzungen und Operationen am Bewegungsapparat:
Bevor die Physiotherapie starten kann, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (ausgestellt durch eine*n Hausärzt*in oder eine*n Fachärzt*in).
Diese muss vor Therapiebeginn von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden, damit Sie einen Teil der Kosten rückerstattet bekommen. (Bei der ÖGK ist die Bewilligungspflicht derzeit bis vorraussichtlich 30.06.2025 ausgesetzt.)
Für präventive Physiotherapie (Physiotherapie zur Vorbeugung für Gesunde) ist keine ärztliche Verordnung notwendig, jedoch übernimmt die Krankenkasse hier auch keine Kosten.
Was Sie zur ersten Therapieeinheit mitbringen sollten:
In der ersten Therapieeinheit findet die physiotherapeutische Anamnese und Untersuchung statt. Je nach Dauer, können auch schon erste Therapiemaßnahmen durchgeführt werden.
Hinweis: Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, wenn Sie Ihre Überweisung zur Physiotherapie (Verordnungsschein) vor Therapiebeginn chefärztlich bei Ihrer Krankenkasse bewilligen lassen, kann eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten erfolgen.
Kuefsteingasse 15-19/1/1, 1140 Wien
(im Therapiezentrum Kranich)
Therapiezeiten: Dienstag Vormittag, Donnerstag Nachmittag
Bitte kontaktieren Sie mich per Telefon unter 0677 617 695 08 oder
per Email unter info@aktivephysio.at
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