Erklärung zur Informationspflicht
Datenschutzerklärung
In folgender Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die
wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer
Webseite. Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten nur auf
Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen
(Datenschutzgrundverordnung, Telekommunikationsgesetz 2003).
Sobald Sie als Benutzer auf unsere Webseite zugreifen oder diese
besuchen wird Ihre IP-Adresse, Beginn sowie Beginn und Ende der Sitzung
erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt somit ein
berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
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Wenn
Sie uns, entweder über unser Kontaktformular auf unserer Webseite, oder
per Email kontaktieren, dann werden die von Ihnen an uns
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von weiteren Anschlussfragen für sechs Monate bei uns gespeichert.
Es erfolgt, ohne Ihre Einwilligung, keine Weitergabe Ihrer übermittelten
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Ihre Rechte als Betroffener
Sie als Betroffener haben bezüglich Ihrer Daten, welche bei uns gespeichert sind grundsätzlich ein Recht auf:
Auskunft
Löschung der Daten
Berichtigung der Daten
Übertragbarkeit der Daten
Wiederruf und Widerspruch zur Datenverarbeitung
Einschränkung
Wenn
sie vermuten, dass im Zuge der Verarbeitung Ihrer Daten Verstöße gegen
das Datenschutzrecht passiert sind, so haben Sie die Möglichkeit
sich bei uns oder der Datenschutzbehörde zu beschweren.
Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Webseitenbetreiber: Alexandra Pecinka
Telefon: 0677 617 695 08
Email: info@aktivephysio.at
Quelle:
Datenschutz DSGVO Generator
Impressum
Medieninhaber, Herausgeber, inhaltliche und redaktionelle Verantwortung:
Alexandra Pecinka
Adresse: Kuefsteingasse 15-19/1/1, 1140 Wien
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Rechtshinweis
Wir prüfen und aktualisieren die Informationen auf unseren Webseiten ständig.
Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben.
Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der
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AGB
1.Worauf müssen Sie vor Behandlungsbeginn achten?
1. 1. Ärztliche Verordnung
Für Ihre Behandlung benötige
n
Sie ein
e
ärztliche Verordnung. Diese erhalten sie von der Ärztin/vom
Arzt Ihres Vertrauens, die/der zur Ausstellung dieser Verordnung
berechtigt ist. Die Verordnung muss neben persönlichen Daten,
eine medizinische Diagnose, die Anzahl der Behandlungseinheiten und die verordnete Behandlung enthalten.
Vom Erfordernis einer
ärztlichen Verordnung kann nur Abstand genommen werden, wenn Sie die
Leistung Ihrer/s PhysiotherapeutIn ausschließlich zur Prävention in
Anspruch nehmen. Präventive Leistungen dürfen berufsrechtlich nur an
Gesunde erbracht werden. Sollten Sie z.B. unter Schmerzen leiden oder
sollten Ihnen andere behandlungsbedürftige Leiden bekannt sein oder
auftreten, teilen Sie dies Ihrer/Ihrem PhysiotherapeutIn sofort mit.
1. 2. Verrechnung der Behandlungskosten
Die Kosten der Behandlung
bemessen sich nach einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit
und eventuell für die Behandlung benötigtem Material und werden Ihnen
bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Ihr/e PhysiotherapeutIn hat
keinen Vertrag mit Ihrem Krankenversicherungsträger. Sie begleichen die
Kosten mit Ihrer/Ihrem behandelnden PhysiotherapeutIn als
WahltherapeutIn und suchen bei Ihrem zuständigen
Krankenversicherungsträger um teilweisen Rückersatz gemäß dem
Kassentarif/satzungsmäßigen Kostenzuschuss an. Angaben zum zu
erwartenden Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der
Entscheidung Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
1. 3. Chefärztliche Genehmigung Ihres Krankenversicherungsträgers
Ihr Krankenversicherungsträger
übernimmt einen Teil der Behandlungskosten. Dazu benötigen Sie eine
Bewilligung der ärztlichen Verordnung durch die chefärztliche Abteilung
Ihrer zuständigen Krankenversicherung. Damit bewilligt der
Krankenversicherungsträger die Rückerstattung der anteiligen Kosten/des
satzungsmäßigen Kostenzuschusses nach erfolgter Durchführung der
Behandlung und nach Begleichung der Behandlungskosten aufgrund der
gleichzeitig mit der chefärztlich bewilligten Verordnung vorgelegten
Honorarnote.
1. 4. Befunde
Eine fachgerechte Behandlung
erfordert eine ausführliche Erstbegutachtung. Dabei ist Ihr/e
PhysiotherapeutIn auf Ihre Mithilfe angewiesen. Daher werden Sie
gebeten, zum ersten Termin alle relevanten Befunde mitzubringen.
2. Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?
2. 1. Persönliche Einzelbetreuung
Ihr/e PhysiotherapeutIn steht
für die Dauer der Behandlung ausschließlich Ihnen zur Verfügung. Sie/er
ist Ihr/e AnsprechpartnerIn in organisatorischen und fachlichen Fragen
der Behandlung. Mit ihr/ihm vereinbaren Sie die für Sie wichtigen
Bereiche wie …
Wohin? –> Behandlungsziel
Was? –> Maßnahmen der Behandlung
Wann? –> Behandlungstermine
Wie lange? –> Behandlungsdauer
Wie häufig? –> Behandlungsfrequenz
Bis wann? –> Behandlungsumfang
Wie viel? –> Kosten der Behandlung
2. 2. Ihre Behandlung
Die
Leistung Ihrer/s
PhysiotherapeutIn setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für
Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere
persönliche individuelle Behandlung einschließlich Befunderhebung und Beratung, behandlungsbezogene Administration, Terminvergabe, für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung
wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellen individuellen
Therapiematerials, Dokumentation (Krankengeschichte) und 10-jährige
Aufbewahrung, wobei Sie ein Recht zur Einsichtnahme und Kopie (gegen
Kostenersatz) haben.
Bei Bedarf/nach Anfrage: Verfassen von über die
Dokumentation hinausr
eichenden, individuellen Befunden zur Vorlage bei
diversen Stellen wie Krankenversicherungsträgern, behandelnden
ÄrztInnen, privaten Versicherungsträgern und ähnlichen Stellen.
Mit Ihrer Unterschrift im
Anschluss an ein
e Behandlungssitzung bestätigen Sie die Inanspruchnahme
der Behandlung. Dies ist eine Voraussetzung für die Kostentragung durch
Ihren Krankenversicherungsträger.
2. 3. Grundsätze der Behandlung Ihrer/s PhysiotherapeutIn
Gesetz: Die Behandlung erfolgt in Übereinstimmung mit
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem
Bundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen
Dienste in der geltenden Fassung. (MTD-Gesetz)
Wissenschaft: Ihr/e PhysiotherapeutIn orientiert sich an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Selbstbestimmung: Ihr/e PhysiotherapeutIn
unterbreitet Ihnen auf der Grundlage der ärztlichen Verordnung und der
Erstbegutachtung einen Behandlungsvorschlag. Es obliegt Ihnen, dieses
Angebot anzunehmen oder Anpassungen mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn
abzusprechen.
Verschwiegenheit: Alle Informationen, die Sie Ihrer/m
PhysiotherapeutIn geben, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Es
wird davon ausgegangen, dass ein Informationsaustausch zum Zwecke der
Behandlungsoptimierung mit der verordnenden Ärztin/dem verordnenden Arzt
als auch den weiteren, von Ihnen genannten und an der Behandlung
beteiligen Gesundheitsberufen gewünscht ist. Ohne Ihr Wollen werden
diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich
eine weitere Informationsweitergabe aus medizinisch-therapeutischen
Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihr/e
PhysiotherapeutIn mit Ihnen darüber beraten. Dasselbe gilt für die
Weitergabe der aus gesetzlichen Gründen verpflichtenden Dokumentation.
2. 4. Dokumentation
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist
gesetzlich zur Dokumentation u.a. der therapeutischen Maßnahmen in einer
Krankengeschichte verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum
Ihrer/s PhysiotherapeutIn. Auf Ihr Verlangen können Sie Einsicht in die
Dokumentation nehmen und gegen Kostenersatz Kopien erhalten. Nach
Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation bei Ihrer/m
PhysiotherapeutIn und wird über den gesetzlich verpflichtenden Zeitraum
von 10 Jahren aufbewahrt.
3. Was sollten Sie über die Kosten der Behandlung wissen?
3. 1. Höhe der Kosten
Die Kosten bemessen sich nach
einer Kombination aus Einzelleistung, benötigter Zeit und eventuell für
die Behandlung benötigtem Material. Eine dieser Vereinbarung zu Grunde
liegende Darstellung der Kostenstellen entnehmen Sie der beigelegten
Honorarliste Ihrer/Ihres PhysiotherapeutIn. Die Kosten der individuell
in Aussicht genommenen Behandlung werden Ihnen von Ihrer/m
PhysiotherapeutIn zu Beginn der Behandlung mitgeteilt und basieren auf
der beigelegten Honorarliste vom (01.01.2023).
3. 2. Zahlungsmodus
Ihr/e PhysiotherapeutIn stellt
Ihnen bei Ende der Behandlung (bzw. Behandlungssitzungen der ärztlichen
Verordnung) eine Honorarnote über die Gesamtkosten der
Behandlungssitzungen aus. Folgenden Zahlungsmodus können Sie mit Ihre/m
PhysiotherapeutIn vereinbaren:
Barzahlung
Zahlung mit Erlagschein/Banküberweisung
Mit Ihrer/m PhysiotherapeutIn
vereinbaren Sie den Zeitpunkt der Bezahlung (Fälligkeit) – er ist der
Honorarnote zu entnehmen. Geraten Sie mit der vereinbarten
Zahlungsmodalität in Verzug, behält sich Ihr/e PhysiotherapeutIn das
Recht vor, Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe von 4 % in
Rechnung zu stellen. Für im Z
usammenhang mit nicht entsprechend der
Fälligkeit bezahlten Honorarforderungen durchgeführte Mahnungen bemessen
sich die erhobenen Mahnspesen für die erste Mahnung auf Euro 20,–, für
die zweite Mahnung auf Euro 50,– und für die dritte Mahnung auf Euro
100,–. Die Gesamtkosten der Behandlung ergeben sich daher aus der
Honorarforderung zuzüglich etwaiger, anfallender Verzugszinsen und
Mahnspesen.
4. Was ist Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung?
Ihr/e PhysiotherapeutIn ist
BegleiterIn auf Ihrem ganz persönlichen Weg und steht Ihnen mit Rat und
Tat zur Seite. Im Rahmen der Erstbegutachtung werden Behandlungsziel und
-maßnahmen besprochen und vereinbart. Eine erfolgreiche Behandlung
setzt voraus, dass Sie Ihrer/m PhysiotherapeutIn Auskunft geben über
Ihren Gesundheitszustand und die mit den aktuellen Beschwerden in
Zusammenhang stehenden sowie bisher vorgenom
menen Untersuchungen und
Behandlungen. Ihr/e PhysiotherapeutIn unterstützt Sie dabei durch
gezielte Fragestellungen.Zur Erreichung des bestmöglichen
Behandlungserfolges ist Ihre Mithilfe unentbehrlich. Mithilfe kann
bedeuten, bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen
zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen.Erhält Ihr/e
PhysiotherapeutIn den Eindruck, dass der Behandlungserfolg z.B. mangels
Ihrer Mithilfe nicht erreichbar erscheint, wird Sie Ihr/e
PhysiotherapeutIn darauf ansprechen und versuchen, eine Lösung
anzubieten.
5. Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?
Können Sie einen vereinbarten
Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies
unverzüglich – spätestens aber werktags 24 Stunden vor dem vereinbarten
Termin – Ihrer/m PhysiotherapeutIn mitzuteilen. Andernfalls behält sich
Ihr/e PhysiotherapeutIn das Recht vor, den nicht wahrgenommenen Termin
in der Höhe jener Kosten, die Sie auch bei durchgeführter Behandlung zu
zahlen gehabt hätten, in Rechnung zu stellen. Diese Kosten können nicht
beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden.
6. Wann endet die Behandlung?
Die ärztliche Verordnung
begrenzt den Umfang der Behandlung. Sollte eine Behandlung darüber
hinaus notwendig sein, benötigen Sie eine neue (falls Sie eine
Rückerstattung wünschen auch chefärztlich bewilligte) ärztliche
Verordnung.Die Behandlung endet üblicherweise im Einvernehmen zwischen
Ihnen und Ihrer/m PhysiotherapeutIn. Sowohl Ihnen als auch Ihrer/m
PhysiotherapeutIn steht es darüber hinaus frei, die Behandlung jederzeit
und ohne Angabe von Gründen abzubrechen. Ihr/e PhysiotherapeutIn wird
sich insbesondere zum Abbruch der Behandlung entscheiden, wenn sie/er
der Meinung ist, dass die Behandlung nicht zum gewünschten
beziehungsweise vereinbarten Erfolg führt oder medizinisch-therapeutisch
andere Behandlungsmaßnahmen angezeigt sind.Dasselbe gilt, wenn
beispielsweise Ihrer/m PhysiotherapeutIn die Behandlung aus
therapeutischer Sicht nicht mehr verantwortbar erscheint oder Sie den
vereinbarten Zahlungsmodus nicht einhalten. Bei vorzeitiger Beendigung
gelangen jene Behandlungssitzungen zur Verrechnung, die Sie tatsächlich
in Anspruch genommen haben. Eine Ausnahme stellen nicht rechtzeitig
abgesagte Termine dar (siehe dazu oben).
7. Wie suchen Sie bei Ihrem Krankenversicherungsträger um Rückersatz
der tarifmäßigen Behandlungskosten/ satzungsmäßigen Kostenzuschuss an?
Sie reichen die vor Beginn der
Behandlung chefärztlich bewilligte ärztliche Verordnung – versehen mit
den von Ihnen unterzeichneten Daten der bereits erfolgten Behandlungen –
und der von Ihrer/m PhysiotherapeutIn ausgestellten Honorarnote bei
Ihrem Krankenversicherungsträger ein und ersuchen um Überweisung
auf ein
von Ihnen angegebenes Konto oder Postanweisung des gemäß
Kassentarif/Satzung des Sozialversicherungsträgers zum Kostenersatz
gelangenden Betrages. Ihr/e PhysiotherapeutIn berät Sie bezüglich der
ungefähren Höhe des Betrages, den Ihre Krankenversicherung
rückerstattet/bezuschusst. Angaben zum zu erwartenden
Kostenersatz/Kostenzuschuss können nur unter Vorbehalt der Entscheidung
Ihres Sozialversicherungsträgers gegeben werden.
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